Deutscher Hof - Gasthof Pension Ferienwohnungen
Ruth Moser, Kirchhöf 13, 79215 Biederbach 

I. Geltungsbereich 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthaus Pension Ferienwohnungen „Deutscher Hof“, Kirchhöf 13, 79215 Biederbach (Nachfolgend „Deutscher Hof“ genannt.) Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet. 

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB. 

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung 

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch „Deutscher Hof“ zustande. Macht „Deutscher Hof“ dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebots „Deutscher Hof“ durch den Kunden zustande. Die Buchung der Zimmer / Ferienwohnung soll in Textform bestätigt werden. 

2. Vertragspartner sind „Deutscher Hof“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, Haftet der Kunde dem „Deutscher Hof“ gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern „Deutscher Hof“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 

3. Alle Ansprüche des Kunden bzw. Dritten gegen „Deutscher Hof“ verjähren grundsätzlich 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche gegen „Deutscher Hof“ verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht ….. 

- bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des „Deutscher Hof“ - auch seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. 

- bei fahrlässig verursachten Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. 

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung 

1. „Deutscher Hof „ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer / Ferienwohnungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer-, Ferienwohngen- Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des „Deutscher Hof“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des „Deutscher Hof“ an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung ober Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet. 

3. „Deutscher Hof“ kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer / Ferienwohnungen, der Leistung des „Deutscher Hof“ oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer / Ferienwohnungen oder für die sonstigen Leistungen des „Deutscher Hof“ erhöht. 

4. Rechnungen des „Deutscher Hof“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der „Deutscher Hof“ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der „Deutscher Hof“ berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann „Deutscher Hof“ im Verzugsfalle eine Gebühr von 5,00 EUR pro Mahnschreiben geltend machen. Dem „Deutscher Hof“ bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des „Deutscher Hof“ (No Show) 

1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Kunde zum Ersatz des „Deutscher Hof“ entstandenen Schadens verpflichtet: 

• vom Tag der Buchungsbestätigung durch „Deutscher Hof“ bis zum 10.Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung. 

• vom 9. Tag vor Mietbeginn bis zum Tag des Mietbeginns 50 % des Gesamtpreises 

V. Rücktritt „Deutscher Hof“ 

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist „Deutscher Hof“ in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern / Ferienwohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage „Deutscher Hof“ innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Lässt der Kunde diese Frist untätig verstreichen, ist „Deutscher Hof“ zum Rücktritt berechtigt. 

2.“ Deutscher Hof“ ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zu treten, insbesondere falls … 

• Höhere Gewalt oder andere vom „Deutscher Hof“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

• Zimmer oder Ferienwohnungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Kunden, der Zahlungsunfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden; 

• „Deutscher Hof“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des „Deutscher Hof“ gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich „Deutscher Hof“ zuzurechnen ist. 

3. Bei berechtigtem Rücktritt des „Deutscher Hof“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

VI. Zimmer,- Ferienwohnungsbereitstellung,- übergabe und –rückgabe 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Ferienwohnungen, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 

2. Gebuchte Zimmer / Ferienwohnungen stehen dem Kunden frühestens ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer / Ferienwohnungen spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann „Deutscher Hof“ im Falle einer verspäteten Räumung des für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 17:00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 17:00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass „Deutscher Hof“ kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 

VII. Haftung „Deutscher Hof“ 

1. Bei verursachten Schäden haftet „Deutscher Hof“ bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet „Deutscher Hof“ und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des „Deutscher Hof“ auftreten, wird „Deutscher Hof“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden oder Mängel „Deutscher Hof“ unverzüglich mitzuteilen. 

2. Für eingebrachte Sachen haftet „Deutscher Hof“ gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. 

3. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten oder sonstige Sachen einzubringen wünscht, wird eine Aufbewahrung im Zimmersafe grundsätzlich empfohlen. 

4. Sofern dem Kunden ein Stellplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück „Deutscher Hof“ abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet „Deutscher Hof“ nur entsprechend VII. Ziffer 2. 

5. Weckaufträge werden von „Deutscher Hof“ mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. „Deutscher Hof“ übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung sowie – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. 

VIII. Schlussbestimmungen 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist 79215 Biederbach. 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz „Deutscher Hof“. 

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

Stand: Januar 2020

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